Materialseilbahnen
Grundsätzliches
Die Aufsichtsbehörde ist zuständig um zu entscheiden, ob eine Materialseilbahn eine Gefahr für den Verkehr oder den öffentlichen Raum darstellt. Im Zweifelsfall überprüft die Behörde die einzelne Anlage. Die Möglichkeit, für ein Projekt eine Stellungnahme der Kontrollstelle IKSS einzuholen, bleibt bestehen.